Ein Sachverständiger wird definiert als eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde bzw. überdurchschnittlichen fachlichen Wissen auf einem bestimmten Gebiet. Ein solcher Sachverständiger wird benötigt, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten im Privatbereich oder Rechtsstreitigkeiten vor Gericht kommt. Gutachten dienen der Aufklärung von Sachverhalten und sind völlig neutral. Meine Gutachten im EDV-Bereich enthalten die Beurteilung von Sachverhalten im Sinne einer Fragestellung oder einer klar definierten Zielsetzung und sind verbindliche, mit meiner Unterschrift versehene schriftliche Aussagen. Da ich mit meinem Namen für meine EDV Gutachten einstehe, garantiere ich meinen Auftraggebern höchste Sorgfalt.
IT-Systeme werden aber zunehmend komplexer und die Themen reichen von einer schier unzähligen Vielfalt an Hardware (wobei hier oftmals auch tiefergreifende Elektronikkenntnisse zur Beantwortung einiger Fragen gefordert werden) über Software- und Webentwicklung, Betriebssysteme, maschinelles Lernen / künstliche Intelligenz und Dingen wie Treiberentwicklung bis hin zu Netzwerken, Funksignalübertragung, Administration, Sicherheit und Härtung von EDV-Systemen. Sollte es die Aufgabenstellung erforderlich daher machen, greife ich nach Abstimmung mit dem Auftraggeber auf spezialisierte Kollegen zurück.
Um für meine EDV Gutachten immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben, verbringe ich 2 - 3 Monate im Jahr mit dem Studium verschiedenster Fachliteratur und einigen Online- und Offline-Seminaren und vielen eigenen Experimenten, die ich dann in meinen Buchveröffentlichungen verwende!
Ich erstelle EDV Gutachten zu verschiedensten Themen - zB:
Kennen Sie Probleme mit externen Dienstleistern?
Haben Sie Software im Einsatz, aber nichts funktioniert, wie Sie es erwarten?
Warum dann nicht schon vor einem neuen Kauf oder einem neuen Projekt mit einer neutralen und fachlich fundierten Einschätzung auf "Nummer sicher" gehen?
Ein kompetenter Fachmann, der Ihre Sprache spricht, sorgt für:
Aber auch bei bestehenden Streitigkeiten mit einem Vertragspartner kann ein EDV-Gutachten helfen...
Bei einem Schiedsverfahren einigen sich beide Parteien auf die Einholung eines Gutachtens, das dann auch für beide Parteien verbindlich sein soll. Da Richtern und Anwälten das nötige Expertenwissen im EDV-Bereich fehlt, würde bei einem Gerichtsprozess in der Regel auch ein Sachverständiger eingeschaltet. Daher ist ein Schiedsgutachten nicht nur ein günstigerer, sondern auch ein schnellerer Weg als ein Rechtsstreit. Hierbei entscheidet zB ein EDV-Gutachten nicht über den rechtlichen Anspruch, sondern einen Sachverhalt!
Die Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstellung eines EDV-Gutachtens bei Streitigkeiten kann im Vorfeld vertraglich vereinbart werden (Schiedsklausel).